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close icon Stand: 28 März, 2024

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Damengolf Rahmenausschreibung

Damengolf - Rahmenausschreibung Turniere

  1. Zusammenstellung u. Klassen: Zusammenstellung durch Ladies´Captain in 1-3 (18 Loch), bzw. 1-2 (9 Loch) etwa gleich großen Netto-Klassen.
  2. Wertung u. Preise: die, in der Ausschreibung festgelegte Preise
  3. Es wird, soweit nicht anders ausgeschrieben, von Damen „rot“ gespielt.
  4. Es wird – in dieser Reihenfolge – nach der Ausschreibung, dieser Rahmenausschreibung und den Offiziellen Golfregeln (DGV, 2019) gespielt.
  5. Die Spielleitung wird vor Beginn des Wettspiels bekannt gegeben.
  6. Bis zum ersten Start kann das Teilnehmerfeld durch den Ladies´Captain erweitertwerden.
  7. In begründeten Fällen kann die Ausschreibung bis zum ersten Start durch den Ladies´Captain geändert werden. Danach sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
  8. Anordnung der Spielleitung
    Gewitter sofortige Spielunterbrechung (Regel 5.7 b / I):
    Gemäß der allgemeinen Rahmenausschreibung des GC Godesberg
    Der Golfplatz verfügt über das automatisches Gewitterwarnsystem TUBE! (www.gcbonn.de > Turnierkalender > Töne Gewitterwarnsystem TUBE)
    Sobald der Alarmton (25 Sekunden Dauerton ohne Pause) ertönt, ist das Turnier Zwingend Und Sofort unterbrochen, auch der kürzeste Schlag darf nicht mehr ausgeführt werden! Das Spiel darf erst wieder aufgenommen werden, wenn der Ton ENTWARNUNG (38 Sekunden – 2 kurze sich wiederholende Töne) erklingt!
    Strafe für Verstoß: Spieler, die gegen diese Anordnung der Spielleitung verstoßen, sind Disqualifiziert.
    Beim Alarmton sofort die nächstgelegene Schutzhütte aufsuchen und die Entwarnung abwarten. Carts und Schläger mindestens 15 bis 20 m von der Schutzhütte entfernt stehen lassen. Ungeachtet dieser Anordnung der Spielleitung bleibt jeder Spieler berechtigt, sein Spiel gegebenenfalls nach Regel 5.7 a (3. Teilstrich) zu unterbrechen.
    (SPIELABBRUCH: Die Sirenen ertönen 2 x 10 Sekunden mit einer 5 sekündigen Pause!)
  9. Die Nutzung von E-Carts ist nur durch deren Verfügbarkeit und auf Grund von Witterungsverhältnissen eingeschränkt.
  10. Soweit in der Ausschreibung oder tagesaktuell auf dem schwarzen Brett „Sonderregel Besserlegen (auch im Gelände)“und/oder „Sonderregel Grüns“ und/oder „Sonderregel Trockenrisse“ angezeigt ist, gilt Folgendes:
    a) Besserlegen Gelände: Ein im gesamten Gelände liegender Ball darf straflos aufgenommen und gereinigt werden. Vor dem Aufnehmen muss der Spieler die Lage des Balls kennzeichnen. Der so aufgenommene Ball muss innerhalb einer Scorekartenlänge von seiner ursprünglichen Lage, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in eine Penalty Area, einen Bunker oder auf ein Grün gelegt werden. Strafe für Verstoß: Grundstrafe. (Hinweis: Zum Gelände gehören nicht der Abschlag und das Grün des zu spielenden Lochs und sämtliche Penalty Areas und Bunker auf dem Platz!)
    b) Besserlegen Grüns: Die Grüns sind gelocht (aerifiziert). Liegt der Ball eines Spielers auf einem Bodenbelüftungsloch oder berührt er dieses, darf er Erleichterung nach Regel 16.I d in Anspruch nehmen. Behinderung liegt aber nicht vor, wenn das Bodenbelüftungsloch nur den Stand oder die Spiellinie des Spielers behindert. Strafe für Verstoß: Grundstrafe
    c) Trockenrisse: Die im Gelände auf einer auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnittenen Fläche durch Trockenheit entstandenen Risse sind „Boden in Ausbesserung“ und damit „Ungewöhnliche Platzverhältnisse“. Liegt ein Ball in oder auf einem dieser Risse oder berührt ihn oder ist der Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers betroffen, ist der Spieler berechtigt, Erleichterung gemäß Regel 16 in Anspruch zu nehmen. Behinderung nach dieser Sonderregel ist nicht gegeben, wenn ausschließlich der Raum des beabsichtigten Stands beeinträchtigt ist. Strafe für Verstoß: Grundstrafe
  11. Vorbereitete Wintergrüns sind „Boden in Ausbesserung“ und damit „Ungewöhnliche Platzverhältnisse“. Erleichterung gemäß Regel 16 muss in Anspruch genommen werden. Strafe für Verstoß: Grundstrafe
  12. Ungewöhnliche Platzverhältnisse sind auch a) mit Kies gefüllte Drainagegräben, geschlossene, aber noch sichtbare Wasserleitungs- und Kabelgräben, b) mit Pfählen oder Manschetten gekennzeichnete Bäume und c) mit Split und Schotter befestigte Wege sowie Wege mit festgefahrener, steiniger Oberfläche. Zu den Wegen gehören auch deren Ränder und Böschungen.
  13. Die Penalty Area auf Bahn 5, Bahn14 und Bahn 15 ist mit roten Pfählen mit grünem Kopf gekennzeichnet. Es handelt sich um ein Biotop, ist Spielverbotszone und darf weder betreten, noch darf ein dort liegender Ball herausgespielt werden. Es ist, wenn der Ball eines Spielers in der Spielverbotszone liegt, vielmehr immer – mit einem Strafschlag – Erleichterung gemäß Regel 17.1e, Ziff. (1) zu nehmen.
  14. Der Elektrozaun zum Schutz gegen Wildschweine ist Spielverbotszone und gilt als ungewöhnliche Platzverhältnisse. Es muss straflos Erleichterung gemäß Regel 16.1f so in Anspruch genommen werden, dass der Spieler mit seinem folgenden Schlag den Zaun weder mit seinem Schläger noch mit seinem Körper berührt. Verstoß: Grundstrafe
  15. Grünbunker: Der Club bittet, nicht mit den Carts und Trolleys zwischen Grüns und den sogenannten Grünbunkern hindurchzufahren. Ebenso, die Vorgrüns nicht mit den Carts und Trolleys zu befahren.
  16. Nearest: Es nehmen nur Abschläge teil, die auf dem Grün liegen. Zunächst muss der Ball markiert werden. Erst wenn alle Spieler des Flights eingelocht haben, wird gemessen, von der zum Ballmarker hin vorderen Lochkante bis zur Ballmarkierung. Das Ergebnis ist, soweit relevant, in die am Grün stehende Liste einzutragen.
    Longest: Es werden nur Abschläge gewertet, die auf dem Fairway liegen. Das Ergebnis (ca.-Länge) ist, soweit relevant, in die auf dem Fairway stehende Liste einzutragen.
  17. Damengolf-Turniere werden nur durchgeführt, soweit sich innerhalb der Meldefrist für 18 Loch-Turniere mindestens 15 und für 9 Loch-Turniere mindestens 6 Spieler gemeldet haben.

    Wachtberg, den 22.01.2024